November 23, 2024 Nachrichten und Kommentare zu deutscher Hanfpolitik.

Rechtslage von CBD-Öl, CBD-Blüten & (medizinisches) Cannabis

Das Interesse an Hanf nimmt stetig zu, gleichzeitig ist das Angebot an Produkten auf Hanfbasis immer vielfältiger – und das nicht nur bei Ihrem Lieblings-Dealer hinterm Bahnhof. Cannabis-Produkte werden mittlerweile auch ganz offen im Internet und Apotheken gehandelt. Cannabisblüten auf Rezept gegen Menstruationsbeschwerden und CBD-Öl aus dem Online-Shop gegen Migräne gelten schon lange als Geheimtipp. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher sind verunsichert und das betrifft die Wirksamkeit von Cannabis. In diesem Beitrag informieren wird Sie deshalb darüber, welche neuen Produkte es gibt und was Justitia dazu sagt, wenn Sie statt zur klassischen Aspirin-Tablette künftig lieber zu CBD Blüten greifen. 

CBD Blüten, CBD-Öl und medizinisches Cannabis, was ist das eigentlich?

Hanf wurde nicht von den Hippies erfunden, sondern ist eine bereits sehr alte Kulturpflanze. Dabei wird zwischen dem sogenannten Bauernhanf, der sich nicht für die Drogenherstellung eignet, und indischem Hanf, der die sogenannten Cannabinoide in hoher Konzentration enthält, unterschieden. Nachdem der Nutzhanf von der Bekleidungsindustrie wiederentdeckt wurde, gibt es, insbesondere seit Cannabis in einigen Industriestaaten legalisiert wurde, aber auch eine neuen Boom bei Produkten, die auf indischem Hanf beruhen und als Medikamente vertrieben werden.

Für den medizinischen Gebrauch werden vor allem die weiblichen Blüten der Cannabispflanze eingesetzt. Diese Blüten enthalten einen hohen Anteil an Cannabinoiden, insbesondere THC (Tetrahydrocannabinol) und CBD (Cannabidiol). Diesen beiden Substanzen, von denen nur THC als psychoaktiv gilt, werden eine Reihe von therapeutischen Eigenschaften zugeschrieben. THC bindet sich zum Beispiel an Schmerzrezeptoren im Gehirn und ist deshalb ein potentes Schmerzmittel. Gleichzeitig wirkt der Stoff euphorisierend, appetitanregend und krampflösend. Cannabisblüten werden deshalb zur Therapie von chronischen Schmerzen und starken Regelschmerzen, aber auch zur Behandlung von Appetitlosigkeit bei Alzheimerpatienten oder zur begleitenden Therapie von Depressionen eingesetzt. 

CBD

Ein weiterer interessanter Wirkstoff in medizinischem Hanf ist CBD. Diese Substanz ist ein effektives Antiepileptikum und Hypnotikum. Der Wirkstoff bewährt sich also bei der Behandlung epileptischer Anfälle und kann auch als Schlafmittel genutzt werden. CBD wird außerdem die Eigenschaft zugeschrieben, den Serotonin-Spiegel zu beeinflussen. Der Botenstoff, der auch oft als „Glückshormon“ bezeichnet wird, übernimmt im Körper zahlreiche Funktionen, insbesondere ist er für die Übertragung von Signalen im Gehirn zuständig. Nach dem jetzigen Stand der Wissenschaft ist ein gestörter Serotonin-Spiegel aber auch der Grund für Migräne. Cannabidiol wird deshalb auch zur Therapie dieser extrem heftigen Kopfschmerzen eingesetzt. Neben Cannabisblüten findet hier aber immer öfter CBD-Öl Verwendung. Dieses wird aus Nutzhanf hergestellt und enthält nahezu kein berauschendes THC. Es ist deshalb freiverkäuflich in Apotheken und in spezialisierten Online-Shops erhältlich. 

Medizinisches Cannabis ist ein Oberbegriff für Cannabis-Produkte, die auf ärztliche Verordnung hin von Apotheken an Patienten abgegeben werden. Für medizinische Zwecke wird meist die Hanfsorte Cannabis sativa eingesetzt, die wegen der hohen Konzentration an Cannabinoiden Rauschzustände hervorrufen kann, aber eben auch ein sehr wirksames Therapeutikum ist. 

Wie ist die Rechtslage in Deutschland?

Bis heute ist es Privatpersonen noch nicht einmal erlaubt, Nutzhanf anzupflanzen. Seit 1996 darf der Bauernhanf aber immerhin von landwirtschaftlichen Betrieben und Gärtnereien angebaut werden. Der Anbau von Hanf zu wissenschaftlichen Zwecken setzt eine Genehmigung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) voraus. 2016 sorgte dann aber das Bundesverwaltungsgericht für Aufsehen, das einem chronisch kranken Mann die Erlaubnis für den Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken erteilte (BverwG, Urteil vom 06.04.2016, Aktz. 3 C 10.14) Das Urteil blieb nicht ohne Folgen. 2017 wurde daraufhin, nach langem Streit zwischen Politikern, Ärzten und Hanf-Lobby, das sogenannte Cannabis-Gesetz verabschiedet.

Bis dahin war das BfArM auch für die Genehmigung von Cannabis-basierten Therapien bei Schwerkranken und Schmerzpatienten zuständig. Seit 10. März 2017 ist die medizinische Anwendung von Cannabis in Deutschland aber nicht mehr genehmigungspflichtig. Das „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ wie das Cannabis-Gesetz offiziell heißt, hat Cannabis-Blüten und Cannabis-Zubereitungen verkehrsfähig gemacht. Zahn- und Tierärzte dürfen dagegen noch kein Cannabis verschreiben. Die Krankenkassen wurden verpflichtet, die Cannabis-Therapien zu bezahlen, „kiffen auf Rezept“ ist seither also durchaus real.

Damit sollte insbesondere Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen geholfen helfen, für die keine gleichwertigen Therapiealternativen bekannt sind. Das Gesetz wollte sicherstellen, dass diesem Personenkreis Cannabis zu therapeutischen Zwecken in standardisierter Qualität aus der Apotheke zur Verfügung steht. Da in Deutschland aber der Grundsatz der Therapiefreiheit gilt, kann jeder Arzt selbst entscheiden, wann er den Einsatz von medizinischem Cannabis für angezeigt hält. Die Produkte sind auch längst nicht mehr nur Schwerkranken verordnet. Wer über ein Rezept verfügt, der kann sowohl Cannabis-Blüten, als auch Cannabis-Zubereitungen wie Dronabinol und Nabilon ganz legal in der Apotheke erstehen. Die Verordnungsmenge ist bei Cannabis-Blüten aber auf 100 Gramm pro Monat und Patient/in beschränkt. 

CBD fällt in Deutschland nicht unter das Betäubungsmittelgesetz, der Stoff gilt also nicht als Rauschmittel und wird deshalb auch nicht wie eine Droge behandelt. Hanföle, deren CBD-Konzentration unter 0,2% liegen, können frei verkauft werden. In einer höheren Konzentration gilt Cannabidiol als Arzneimittel und ist dann verschreibungspflichtig, es ist aber auch dann kein Rauschmittel. Mit dem Gesetz kommen Nutzer erst in Konflikt, wenn das Hanföl neben CBD auch noch nennenswerte Mengen von THC enthält. In Deutschland wird ein Anteil von bis zu 0,2 Prozent toleriert. In der Schweiz ist aber selbst die fünffache Konzentration noch gerade eben erlaubt. Bei uns sind solche Produkte dagegen gar nicht erst zugelassen. Wer aber im Ausland einkauft oder bei einem ausländischen Online-Shop bestellt, der sollte aufpassen und vorsichtshalber nachfragen, was sich denn nun genau im Fläschchen befindet.

Und was sagt Justitia zum guten alten Joint?

Kiffen ist in Deutschland immer noch verboten. § 29 des Betäubungsmittelgesetzes verbietet nämlich nicht den Konsum vom verbotenen Drogen, sondern lediglich alles andere, was sich mit diesen Stoffen sonst noch machen lässt, insbesondere den Anbau, den Handel und den Besitz. Für den Durchschnittskonsumenten ist letzteres der Kasus knaxus. Konsumieren ohne zu besitzen ist zwar nicht unmöglich, aber schwer. Wenn Ihnen auf einer Party Ihr Nachbar einen Joint reicht, damit Sie ein paar Mal dran ziehen können, dann werden Sie dadurch nicht zum Besitzer, in diesem Fall kiffen Sie also tatsächlich ganz legal. Anders sieht die Sache dagegen aus, wenn Ihnen jemand einen Joint schenkt und Sie ihn mit nach Hause nehmen. Damit sollten Sie sich dann lieber nicht von der Polizei erwischen lassen. Ob und welche Konsequenzen das für Sie hätte, hängt aber in Deutschland auch ganz stark davon ab, wo in der Republik Sie gerade unterwegs sind.

Der Besitz geringer Mengen Cannabis ist gemäß § 31 BTMG in der Regel nicht bestraft, was eine geringe Menge ist, ist aber Ansichtssache. Denn Recht ist Ländersache und die unterschiedlichen Bundesländer reagieren auch unterschiedlich hart auf Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Während in der Bundeshauptstadt Berlin bis zu 15 Gramm Cannabis für den Eigengebrauch noch als geringe Menge durchgehen, müssen Sie im angrenzenden Brandenburg bereits bei mehr als 6 Gramm mit einer Anzeige rechnen. Dafür gibt es mittlerweile aber anderswo echte Cannabis-Paradiese. 

Zum Kiffen geht es ab sofort nach Kanada

Wer hätte vor ein paar Jahren damit gerechnet, dass ausgerechnet das brave Kanada als erster westlicher Industriestaat den Anbau, Verkauf und Gebrauch von Cannabis legalisiert? Jeder Erwachsene darf jetzt bis zu 30 Gramm Marihuana kaufen, bei sich tragen und natürlich auch konsumieren. Noch mehr als der Umstand an sich verblüfft das Motiv der Kanadier: Die Legalisierung dient dort in erster Linie dem Jugendschutz! Die Wirtschaft des Staates hat aber auch davon profitiert. Kanada ist die Heimat nahezu aller börsennotierter Cannabis-Unternehmen. Von diesem Trend profitiert auch Kalifornien, das seit 2017 den Verkauf erlaubt. Malibu-Beach ist also auch ein Traumziel für Kiffer. Fast schon vergessen ist der Umstand, dass diese Liberalisierungswelle durch ein kleines südamerikanisches Land angestoßen wurde. Uruguay hat 2014 den Handel und den Konsum von Cannabis als erster Staat der Welt legalisiert. Bei unseren niederländischen Nachbarn ist das Kiffen dagegen nur toleriert, wobei ausländische Drogentouristen dort aber immer unbeliebter werden.

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Seit er 2013 als freier Autor tätig ist, schreibt Anton Huber über eine Vielzahl von Themen, sein besonderes Interesse gilt jedoch den Auswirkungen von Cannabis auf die menschliche Gesundheit. Er berichtet über aktuelle Studien und deren Ergebnisse sowie über weltweite Nachrichten zum Thema Hanf. Als Chefredakteur der Deutschen Hanf Zeitung setzt sich Anton Huber dafür ein, die Öffentlichkeit über die Vorteile von Cannabis und seine verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten aufzuklären.

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