Die Ampelparteien haben sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, Cannabis für Konsumzwecke zu legalisieren. Der Deutsche Hanfverband (DHV) hat seinen Plan zur Legalisierung von Cannabis für die anstehenden politischen Diskussionen vorgelegt. Ein Vorschlag ist, dass staatlich lizenzierte Fachgeschäfte Cannabis anstelle von Apotheken verkaufen sollen.
Warum nicht Apotheken?
Cannabis sollte nur in staatlich lizenzierten Cannabis-Fachgeschäften verkauft werden und nicht in Apotheken. So können Sie sicherstellen, dass Cannabis von anderen Medikamenten getrennt wird. Der Verkauf von Cannabis in Apotheken oder an anderen Orten (z.B. Tankstellen, Kiosken, Supermärkten, etc…), an denen man Alkohol oder Zigaretten kaufen kann, wäre keine gute Idee.
Laut Georg Wurth, Sprecher des DHV, kann die Legalisierung an drei entscheidenden Faktoren scheitern: Der Preis und die Qualität des Cannabis und die Beratung an der Apotheke. Verbraucher würden höchstwahrscheinlich weiterhin Cannabis lieber vom Schwarzmarkt beziehen, wenn es zu Apothekenpreisen erhältlich wäre, oder wenn die Qualität und Beratung in der Apotheke schlecht wären.
Deswegen sollten Cannabis-Fachgeschäfte eine staatliche Lizenz haben, die ihnen entzogen werden kann, wenn sie sich nicht an die Regeln halten. Das Personal muss darin geschult werden, Fragen zu den verschiedenen Arten von Cannabis, seiner Kultur und dem Konsum zu beantworten. Sie müssen auch dazu bereit sein, Menschen, die Hilfe benötigen, diese anbieten können. In diesen Geschäften muss ausführliches Informationsmaterial zu Hilfsangeboten sowie zu den Wirkungen von Cannabis, seinem THC-CBD-Verhältnis und den Risiken des Konsums gut sichtbar ausliegen.
Wie soll der Markt aussehen?
Der Markt sollte so gestaltet werden, dass kleine Anbieter eine Chance haben, bei der Produktion und im Einzelhandel zu konkurrieren. So wird sichergestellt, dass der Verbraucher die Wahl hat zwischen erschwinglichen Produkten aus industrieller Produktion und Bio-Cannabis aus seiner Region. Die Erlangung von Lizenzen sollte nicht mit übermäßigen Kosten oder bürokratischen Hürden verbunden sein.
Nur Personen, die über 18 Jahre alt sind, dürfen die Artikel kaufen. Auch lizenzierte Geschäfte können Artikel online verkaufen. Der Schutz von Minderjährigen wird durch eine zweistufige Altersüberprüfung gewährleistet: eine vor der Bestellung und eine bei der Lieferung und beim Empfang des Artikels, wie bei Zigaretten.
Es sollte möglich sein, den Konsum vor Ort anzubieten, ähnlich wie in niederländischen Cafés. Auch Gastronomen sollen den Konsum von Cannabis erlauben dürfen, vorausgesetzt, dass nur Erwachsene Zutritt zu dem Lokal haben. „Für das Rauchen von Cannabis in der Öffentlichkeit gelten die gleichen Regeln wie für Tabak.“
Obergrenze – 50 Gramm Cannabis pro Person
Der DHV will weder eine Obergrenze für den THC-Gehalt in Produkten noch ein Verbot von Konzentraten und verarbeiteten Produkten wie Esswaren, die THC enthalten. Andererseits ist der Verband bereit, eine Obergrenze für die verkaufte Höchstmenge an Cannabis von 50 Gramm pro Person zu akzeptieren. Auf der Liste der Forderungen steht auch ein Verbot der Werbung für Cannabisprodukte – diese sollte nur in Fachgeschäften und in Fachzeitschriften erlaubt sein. Gemischte Produkte mit anderen Drogen sollten nicht erlaubt sein. Dazu gehören Cannabisbier, Tabakjoints oder Getränke mit THC und Koffein.
Der Verband verfügt über eine Vielzahl von Informationen zum Schutz der Verbraucher. Mit diesen Informationen können die Menschen Produkte verwenden, die sicher sind und mit denen sie zurechtkommen. Zu den spezifischen Informationen gehören Dinge wie die Herkunft des Produkts, wann es hergestellt wurde, wie es hergestellt wurde (drinnen, im Gewächshaus, draußen) und wie viel THC und CBD es enthält. Optional können auch andere Cannabinoide und Terpene in die Informationen für die Verbraucher aufgenommen werden. Es ist besonders wichtig, dass genaue Dosierungsangaben für essbare Produkte gemacht werden. Die übliche behördliche Überwachung der Lebensmittelkontrolle sollte auch Cannabisprodukte und Spezialitätengeschäfte einschließen.
Cannabissteuer
Die Einnahmen aus der Cannabissteuer sollten zur Unterstützung junger Menschen verwendet werden. Dazu gehört, dass das Geld für stärkere Präventionsmaßnahmen und auch für Unterstützungsdienste verwendet wird. Der DHV ist der Meinung, dass dies am besten durch eine Besteuerung von Cannabis auf der Grundlage von Faktoren wie Menge, Preis und THC-Gehalt erreicht werden kann. Es ist möglich, einen Bonus für den Ausgleich von CBD, sowie auch wegen des Klimawandels einen Bonus für den Anbau im Freien zu erhalten.
Diese Konzepte werden auf der „Cannabis Normal! Konferenz“ des DHV vom 17. bis 19. Juni in Berlin diskutiert.
Seit er 2013 als freier Autor tätig ist, schreibt Anton Huber über eine Vielzahl von Themen, sein besonderes Interesse gilt jedoch den Auswirkungen von Cannabis auf die menschliche Gesundheit. Er berichtet über aktuelle Studien und deren Ergebnisse sowie über weltweite Nachrichten zum Thema Hanf. Als Chefredakteur der Deutschen Hanf Zeitung setzt sich Anton Huber dafür ein, die Öffentlichkeit über die Vorteile von Cannabis und seine verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten aufzuklären.