Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will im Sommer einen ersten Entwurf für ein Gesetz vorlegen, das den Verkauf von Cannabis zu Genusszwecken erlauben würde. Es ist noch offen, ob der Verkauf in Apotheken oder in speziellen Geschäften stattfinden soll.
Die Präsidentin der ABDA, Gabriele Overwiening, hat dazu eine klare Meinung.
Überblick
Im Herbst einigte sich die Ampelkoalition darauf, Cannabis in bestimmten Mengen und in lizenzierten Geschäften kontrolliert an Erwachsene zu verkaufen. Nach Ansicht des Hanfverbandes könnten sich SPD, Grüne und FDP an einem Entwurf für ein Cannabiskontrollgesetz orientieren, den die Grünen 2017 vorgelegt haben.
Die ABDA möchte, falls es zur Legalisierung von Cannabis kommt, dass Apotheken die Verantwortung für den Verkauf übernehmen.
Was ist die ABDA?
Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. ist der Dachverband von mehr als 60.000 Apothekerinnen und Apothekern in Deutschland. Ziel des Verbandes ist es, die gemeinsamen Interessen dieses Gesundheitsberufes zu bündeln und voranzubringen.
Mitglieder der ABDA sind 17 Apothekerkammern und 17 Apothekerverbände auf Landesebene. Die Apothekerkammern sind in der Bundesapothekerkammer (BAK), die Apothekerverbände sind im Deutschen Apothekerverband (DAV) zusammengeschlossen. Die Kammermitgliedschaft ist für alle Apotheker verpflichtend, die Mitgliedschaft von Apothekeninhabern im Verband ist dagegen freiwillig.
Die ABDA setzt sich für bundesweit einheitliche Grundsätze für Apothekerinnen und Apotheker in öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken, Hochschulen, Industrie und Behörden ein. Dies gilt gleichermaßen für das Apothekensystem, den Arzneimittelverkehr und die Beziehungen der Apotheken zu den Sozialversicherungsträgern. Der Erhalt und die Pflege des Miteinanders aller deutschen Apothekerinnen und Apotheker ist eine weitere wesentliche Aufgabe der ABDA.
Warum soll Cannabis eine Apothekenpflicht haben?
Auf Nachfrage der Lebensmittelzeitung (LZ) erklärte die Präsidentin der ABDA, Gabriele Overwiening, dass die Apotheken schon immer bestimmte Voraussetzungen erfüllen mussten – wie Personal mit dem nötigen Wissen und die Verwendung von Tresoren.
Aufgrund der Nebenwirkungen von Cannabis sind sie als Mediziner generell gegen den Verkauf von Cannabis zu Konsumzwecken. Im Falle einer Legalisierung bieten sie jedoch ihre Unterstützung an, um sicherzustellen, dass das höchste Maß an Sicherheit für die Verbraucher gewahrt wird.“
Die Voraussetzung wäre dann, dass die Abgabe ausschließlich in Apotheken erfolgt. Apotheker sind besser in der Lage, die Risiken abzuschätzen, wenn Medikamente zusammen mit Cannabis eingenommen werden. Dies könnte in den Apotheken dokumentiert werden.
Sie würden auch registrieren, wie viel Cannabis der Kunde zum Beispiel pro Monat kauft, und das müsste auch für andere Apotheken sichtbar sein. Dieser Schutz würde konterkariert, wenn der Verkauf parallel erlaubt wäre, zum Beispiel an Tankstellen.
Seit er 2013 als freier Autor tätig ist, schreibt Anton Huber über eine Vielzahl von Themen, sein besonderes Interesse gilt jedoch den Auswirkungen von Cannabis auf die menschliche Gesundheit. Er berichtet über aktuelle Studien und deren Ergebnisse sowie über weltweite Nachrichten zum Thema Hanf. Als Chefredakteur der Deutschen Hanf Zeitung setzt sich Anton Huber dafür ein, die Öffentlichkeit über die Vorteile von Cannabis und seine verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten aufzuklären.