Vereinfachte Cannabisprüfung in Apotheken: Bundesregierung lehnt FDP-Anfrage ab
Cannabisblüten müssen in den Apotheken aufwendig geprüft sein, bevor eine Freigabe zum Verkauf erfolgen darf. Eine Kleine Anfrage der FDP bezüglich einer Vereinfachung des Verfahrens wurde nun von der Bundesregierung abgelehnt. Die Bundesländer müssen die Einstufung, ob Cannabis als Fertigarzneimittel zu verkaufen ist, weiterhin selbst vornehmen.
Aufwendige Cannabisprüfung soll vereinfacht werden
Jede Apotheke in Deutschland ist laut Arzneibuch dazu verpflichtet, jedes angelieferte Cannabis-Gebinde (jeweils 10 Gramm Cannabis) separat zu prüfen. Vorgesehen ist eine makroskopische und eine mikroskopische Untersuchung sowie eine Dünnschichtchromatographie. Vor allem die Dünnschichtchromatographie ist zeitaufwändig und im täglichen Geschäftsbetrieb der Apotheken kaum zu realisieren. Alternative Methoden zur Identitätsbestimmung gibt es zwar, diese sind jedoch ähnlich aufwendig. Nur in einzelnen Bundesländern wie Schleswig-Holstein kann die aufwendige Analyse entfallen, da Cannabis dort als Fertigarzneimittel verkauft seien.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat nun eine Kleine Anfrage an die Bundesrepublik gestellt, die eine „einheitliche und unbürokratische Regelung (…) in allen Bundesländern“ fordert. Mit ihrem Aufruf schließt sich die FDP der Kritik der Apotheken an, die das Prüfverfahren als sehr aufwendig beschreiben. Die zeit- und kostenintensive Cannabis-Analytik führe außerdem eine Preiserhöhung des Medizinalcannabis herbei, so die FDP.
Initiiert sind die Anfrage von Dr. Wieland Schinnenburg, Gesundheitsexperte der FDP. Die parlamentarische Initiative hat zum Ziel, den Aufwand für die Apotheken zu verringern. Die Bundesregierung steht der Anfrage jedoch skeptisch gegenüber.
Bundesregierung gibt Verantwortung an die Bundesländer ab
Das Gesuch der FDP stieß bei der Bundesregierung auf Ablehnung. Die Umsetzung der Cannabisprüfung soll weiterhin in der Hand der zuständigen Behörden der Länder bleiben, so die BMG. Klar wird auch, dass die Bundesregierung selbst nicht im Detail über die Regelungen zu Fertigarzneimittel in den einzelnen Bundesländern informiert ist.
Die Anfrage bezüglich der Senkung der Preise von medizinischem Cannabis seien mit einem Verweis auf den Gesetzesentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) beantwortet. Der Minister hatte bereits Ende letzten Jahres Bemühungen angestellt, die Preisfrage neu zu regeln. Der aktuelle Entwurf zum „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV) sieht eine Reformierung der Preise vor, aus der letztlich eine deutliche Kostenreduzierung resultieren soll. Damit soll auch der Apothekenaufschlag wegfallen, der bei der Abgabe von Cannabisblüten aktuell bis zu 100 Prozent, bei Zubereitungen aus Stoffen bis zu 90 Prozent beträgt.
Durch eine Neuregelung der Kosten könnte der Bund bis zu 25 Millionen Euro einsparen, so das Gesundheitsministerium. Dies würde gleichzeitig die Cannabis-Ausgaben um die Hälfte reduzieren. Die Entscheidung soll Ende des Jahres getroffen werden. Aktuell befindet sich der Gesetzesentwurf noch in der Ressortabstimmung.
Monika Bosch
Monika Bosch ist Autorin und Redakteurin bei der Deutschen Hanf Zeitung. Sie interessiert sich für die Auswirkungen von Cannabis auf die Wirtschaft und schreibt über die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten von Hanf im Alltag. Monika Bosch setzt sich für die Verbreitung von Wissen über Cannabis und Hanf ein und hilft, Mythen zu zerstreuen.