In Berlin stehen fünf Männer wegen angeblichen Handels mit CBD-Produkten vor Gericht. Bei den Angeklagten handelt es sich um drei Firmengründer und zwei Gesellschafter. Ihnen wird vorgeworfen, zwischen August 2018 und Februar 2019 CBD-Produkte aus der Hanfpflanze verkauft zu haben. Die Männer, die zwischen 28 und 65 Jahre alt sind, bestreiten, mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben. Sie hielten die Geschäfte für gesetzeskonform und hielten es nicht für möglich, dass die CBD-Produkte eine berauschende Wirkung haben könnten.
Details zu dem Prozess
Drei Männer werden beschuldigt, Teil einer Bande zu sein. Die beiden anderen Männer werden beschuldigt, den drei Männern geholfen zu haben. Die drei Männer hatten sich laut Anklageschrift Cannabispflanzen aus der Schweiz und Luxemburg besorgt. Im Februar 2019 seien rund sieben Kilogramm vom Zoll beschlagnahmt worden, hieß es.
Der Verkauf von Produkten, die Cannabidiol (CBD) enthalten, ist umstritten und war bereits Gegenstand mehrerer Gerichtsverfahren. CBD soll im Gegensatz zu Tetrahydrocannabinol (THC), einem weiteren Wirkstoff von Cannabis, keine berauschende Wirkung haben. Nach dem Betäubungsmittelgesetz darf Cannabis aus der EU ausnahmsweise verkauft werden, wenn es „ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen.“
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im März 2021 entschieden, dass der Verkauf von Hanfblütentee an Verbraucher legal sein kann. Der Tee darf einen Wirkstoffgehalt von höchstens 0,2 Prozent THC haben, und es muss sichergestellt sein, dass sich niemand daran berauscht.
Die Angeklagten im Berliner Prozess gaben an, dass ihre Zielgruppe Raucher seien. Sie hatten CBD-Produkte mit einem THC-Gehalt von weniger als 0,2 Prozent im Angebot. Die Produkte seien regelmäßig durch professionelle Analysen geprüft worden. Es seien diverse CBD-Produkte auf dem Markt – „Tee, Öle, Kosmetik„. Sie hätten ihre Angebote auch für legal gehalten. Es liege keine Verletzung der Sorgfaltspflicht und kein Vorsatz vor, sagte ein Verteidiger am Rande des Prozesses.
Ein 29-Jähriger erklärte, dass es unmöglich sei, dass ein Kunde durch den geringen THC-Gehalt berauscht sein könnte. Er habe nicht gedacht, dass jemand es zum Backen und Konsumieren verwenden könnte.
Weiteres Handeln
Die 34. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin hatte die Eröffnung des Hauptverfahrens zunächst abgelehnt. In der Berufung hob das Kammergericht Berlin diese Entscheidung auf und ließ die Anklage zur Hauptverhandlung zu.
Seit er 2013 als freier Autor tätig ist, schreibt Anton Huber über eine Vielzahl von Themen, sein besonderes Interesse gilt jedoch den Auswirkungen von Cannabis auf die menschliche Gesundheit. Er berichtet über aktuelle Studien und deren Ergebnisse sowie über weltweite Nachrichten zum Thema Hanf. Als Chefredakteur der Deutschen Hanf Zeitung setzt sich Anton Huber dafür ein, die Öffentlichkeit über die Vorteile von Cannabis und seine verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten aufzuklären.